Digitale Bildung für Kinder in der Region Bremen fördern
Wir fördern die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Programmierkursen. So können 7- bis 13-Jährige z. B. Programmieren, Medienkompetenz und den sicheren Umgang mit künstlicher Intelligenz lernen – auch wenn die Teilnahmegebühr für die Familie eine Hürde ist.
Gemeinnützige Treuhandstiftung mit Sitz in Bremen · Ehrenamtlich geführter Vorstand
Aus Bremen. Für die digitale Bildung von Kindern.
Der Stifter Hajo-Günter Thümen ist gebürtiger Bremer und lebt seit 1964 in der Schweiz. Verbunden geblieben ist er seiner Geburtsstadt trotzdem – und der Frage, was Kinder heute für ihren Weg wirklich brauchen. In der Schweiz war ihm die Idee der Code Camps begegnet. Sie nach Bremen zu holen, lag nahe.
Digitale Bildung für Kinder und Jugendliche
Digitale Kompetenzen gehören heute selbstverständlich zum Aufwachsen. Kinder sollen digitale Technologien nicht nur nutzen, sondern verstehen, ausprobieren und selbst gestalten können. Die Kinderstiftung Blüemlisalp unterstützt deshalb Bildungsangebote, die Kindern und Jugendlichen einen altersgerechten und praktischen Zugang zur digitalen Welt ermöglichen.
Für wen die Förderung gedacht ist
Gefördert werden Kinder und Jugendliche, denen die Teilnahme an geeigneten Angeboten zur digitalen Bildung sonst nur schwer oder gar nicht möglich wäre. Besonders angesprochen sind Familien, die die Kosten nicht selbst tragen können.
Was wir fördern
Die Stiftung übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für geeignete Bildungsangebote. Dazu können beispielsweise Kurse, Workshops, Ferienprogramme und Camps rund um Programmierung, Medienkompetenz, Technik und andere digitale Themen gehören.
Wie die Förderung organisiert ist
Die Stiftung veranstaltet keine eigenen Kurse. Sie ermöglicht die Teilnahme an Angeboten externer Bildungsträger und übernimmt die vereinbarten Kosten direkt.
Digitale Kompetenzen für Schule und Zukunft
So funktioniert die Förderung von Kursplätzen
Der Weg ist bewusst kurz gehalten. Eine kurze E-Mail genügt, um zu klären, ob eine Förderung in Frage kommt – ein Formular gibt es nicht.
Fragen zur Förderung beantwortet der Vorstand – schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail.
Über jeden Antrag entscheidet die Stiftung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Förderzusagen sind widerruflich. Maßgeblich ist die Satzung der Stiftung.
Mit Ihrer Spende digitale Bildung ermöglichen
Die Stiftung wirbt Mittel ein und gibt sie direkt weiter. Sie können einmalig spenden oder dauerhaft zustiften – beides kommt dort an, wo es gebraucht wird: Damit Kinder unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familien teilnehmen können.
Was Ihre Spende für Kinder bewirkt
- Sie übernimmt Teilnahmegebühren für die Kinder – ganz oder anteilig, direkt an den Veranstalter gezahlt.
- Sie erreicht Kinder, deren Familien einen Kurs sonst nicht bezahlen könnten.
- Sie wird ehrenamtlich verwaltet: Der Vorstand der Stiftung arbeitet unentgeltlich.